25. Januar 2022

Infektionsschutzmaßnahmen bis 08.02.2022 verlängert – keine Änderungen für den Sport

Meldung des LSB Thüringen e.V.:

Gesundheitsministerium verlängert Infektionsschutzmaßnahmen – keine Änderungen für den Sport

Die Thüringer Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurde zum 23. Januar mit geringfügigen Anpassungen um zwei weitere Wochen verlängert. Die Verordnung gilt bis einschließlich 8. Februar 2022.

Für den Thüringer Sportbetrieb ergeben sich somit keine Änderungen. Weiterhin geschlossen sind leider Schwimmhallen, auch das Zuschauerverbot bleibt bestehen. Der Landessportbund hatte sich bis zuletzt für eine Lockerung eingesetzt.

Es bleibt bei der Hotspot-Systematik. Demnach treten ab einer regionalen Inzidenz von 1.000 bzw. 1.500 schärfere Einschränkungen ein. Angepasst bzw. klar formuliert wurde die Definition von 2G Plus – also wer ist wann von der Testpflicht befreit.

Anpassung der 2G Plus-Regelung – gilt auch im Indoor-Sport:

Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt für die folgenden Personen die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses:

  • Geboosterte (Wegfall der 15-Tage-Frist)
  • „frisch“ Geimpfte (Zeitpunkt der Grundimmunisierung/ zweite Impfung liegt höchstens drei Monate zurück)
  • „frisch“ Genesene (bis zu 90 Tage nach positivem Befund, gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV)
  • Genesene mit mindestens einer Impfung vor oder nach der Infektion (ohne zeitliche Befristung)

„Ob und wann neue Maßnahmen notwendig sein werden, werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die folgenden Abstimmungen auf Bund-Länder-Ebene zeigen. Anfang Februar werden wir diese Beschlüsse dann in einer neuen Verordnung umsetzen“, erklärte Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner bei der Bekanntgabe der Verlängerung.