9. Februar 2022

Landkreis Gotha in Warnstufe 2 – Änderungen für den organisierten Sportbetrieb

Der Landkreis Gotha befindet sich aktuell in Warnstufe 2. Seit gestern hat das Sportministerium entsprechend die Regelungen dazu angepasst.

Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

  • innen: 2G (geimpft oder genesen)
  • außen: 3G (geimpft oder genesen, wobei ein Selbsttest unter Aufsicht ausreicht)

Für alle anderen Personen gelten die Regelungen der Warnstufe 3 (inklusive Ausnahmen Kinder- und Jugendsport sowie im Leistungssport).

Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind mindestens zehn Tage im Voraus bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (entfällt für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige Sportveranstaltungen, z. B. Spielbetrieb in einer Liga). Es gelten folgende Zugangsbeschränkungen und Obergrenzen:

  • innen: 2G (geimpft oder genesen)
  • vorhandene Zuschauerkapazität darf zu 50 % ausgelastet werden
  • maximal 1.000 Zuschauer

 

  • außen: 2G (geimpft oder genesen)
  • vorhandene Zuschauerkapazität darf zu 75 % ausgelastet werden
  • maximal 2.000 Zuschauer

Unter folgendem Link findet ihr auch noch einmal die Meldung des TMBJS: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/sport