14. Dezember 2024

Bestandserhebung 2025: Bitte den Workflow und die Fristen beachten

Alle Jahre wieder: Anfang des neuen Jahres steht die Bestandserhebnung auf dem Programm. Für die Mitgliederbestandsmeldung 2025 und die damit einhergehende Beantragung der Sportförderung gelten folgender Workflow und damit verbundene Fristen.

  1. Einreichen neuer Lizenzen und Lizenzverlängerungen bis zum 15.12.2024
  2. Öffnung des Portals für die Abgabe der Bestandsmeldung und Beantragung Vereinsförderung: 01.01.2025 – 16.02.2025
  3. Abgabe Originalanträge Vereinsförderung bis 31.03.2025
  4. Veröffentlichung der Bestandszahlen (März/April 2025)
  5. Erste Auszahlung Vereinsförderung im Mai 2025

Unter folgendem Link geht es direkt zum Service-Bereich der Mitgliederbestandserhebung auf der Homepage des Landessportbundes Thüringen, wo es auch die Informationen zu allen wichtigen Punkten nochmal gibt.

Wir bedanken uns schon heute bei allen Vereinen für die fristgemäße Zuarbeit!