21. März 2022

Regelungen für organisierten Sport seit 19. März 2022 gelockert

Mit der Verkündung der aktualisierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lockert Thüringen die Infektionsschutzmaßnahmen für den organisierten Sport.

Folgende Regeln gelten in der Übergangsphase vom 19. März 2022 bis zum 2. April 2022:

  • keine Zugangsbeschränkungen mehr für Sporttreibende
  • für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen gelten im Innenbereich 3G-Zugangsbeschränkung
  • Anzeigepflicht für Sportveranstaltungen beim örtlichen Gesundheitsamt entfällt
  • Hygienekonzepte sind sicherzustellen (anlagenspezifische Infektionsschutzanforderungen des Trägers der Sportanlage sind zusätzlich zu beachten)