Mit der Verkündung der aktualisierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lockert Thüringen die Infektionsschutzmaßnahmen für den organisierten Sport.
Folgende Regeln gelten in der Übergangsphase vom 19. März 2022 bis zum 2. April 2022:
- keine Zugangsbeschränkungen mehr für Sporttreibende
- für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen gelten im Innenbereich 3G-Zugangsbeschränkung
- Anzeigepflicht für Sportveranstaltungen beim örtlichen Gesundheitsamt entfällt
- Hygienekonzepte sind sicherzustellen (anlagenspezifische Infektionsschutzanforderungen des Trägers der Sportanlage sind zusätzlich zu beachten)