25. Oktober 2021
Corona-Warnstufe 2 und 3-G-Regel bei Kontaktsportart im Freiluftsport
Liebe Sportvereine,
seit heute gilt im Landkreis Gotha die Warnstufe 2 des Corona-Frühwarnsystems. Diese bringt einige ,,Neuerungen‘‘ bzw. Auflagen für die Freiluftsportarten mit Körperkontakt ab den 23.10.2021 mit sich.
Für die Vereine, die nur in den Sporthallen aktiv sind, gelten die gleiche Regeln wie in Warnstufe 1.
Outdoor gilt in Warnstufe 2:
– 3G für alle die am Kontaktsport teilnehmenden ab 6 Jahren (Einschulung)
– für Schüler reicht der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den Schultestungen (in der Regel 2x pro Woche) und des negativen Ergebnisses, eine weitere Testung ist hier nicht nötig (Schüler die nicht an den Schultestungen teilnehmen müssen sich ggfls. vor Ort testen lassen)
Spielbetrieb/ Trainingsbetrieb Outdoor Warnstufe 2:
– Gastvereine müssen die 3G Nachweispflicht erfüllen (Vorort Schnelltest mit Unterschrift über Ergebnis im 4-Augen-Prinzip mit einem Verantwortlichen des Heimvereins möglich), Tests sind sodann vom Gastverein mitzubringen oder ein unterschriebenes Dokument, in dem versichert wird, dass alle am Spiel/Training teilnehmenden Personen in den letzten 24h negativ getestet wurden
– der Heimverein hat den Gastverein, sofern aus anderem Landkreis kommend, 48h vor Spielbeginn über die geltenden Corona-Regelungen zu informieren und entsprechende Absprachen zu treffen
– Spieler oder Personen die unmittelbaren Kontakt mit am Spiel oder Training beteiligten Personen haben die kein 3G am Spieltag oder zum Training etc. nachweisen können oder wollen, sind vom Sportbetrieb bzw. Trainingsbetrieb auszuschließen (Durchsetzung durch Verein)
– Gastvereine müssen die 3G Nachweispflicht erfüllen (Vorort Schnelltest mit Unterschrift über Ergebnis im 4-Augen-Prinzip mit einem Verantwortlichen des Heimvereins möglich), Tests sind sodann vom Gastverein mitzubringen oder ein unterschriebenes Dokument, in dem versichert wird, dass alle am Spiel/Training teilnehmenden Personen in den letzten 24h negativ getestet wurden
– der Heimverein hat den Gastverein, sofern aus anderem Landkreis kommend, 48h vor Spielbeginn über die geltenden Corona-Regelungen zu informieren und entsprechende Absprachen zu treffen
– Spieler oder Personen die unmittelbaren Kontakt mit am Spiel oder Training beteiligten Personen haben die kein 3G am Spieltag oder zum Training etc. nachweisen können oder wollen, sind vom Sportbetrieb bzw. Trainingsbetrieb auszuschließen (Durchsetzung durch Verein)