Ferienfreizeiten
Die Kreissportjugend bietet Jugenderholungsmaßnahmen als eine Leistung der Jugendhilfe zur Förderung der Jugendarbeit (§ 11 KJHG) an. Jedes Jahr nutzen ca. 100 Kinder und Jugendliche unsere Angebote.
Neben der eigenen Durchführung unterstützt die Kreissportjugend Erholungsmaßnahme der Vereine in Höhe von ca. 3.000 €. Das zeigt deutlich, Kinder- und Jugenderholung stellt ein wichtiges Aufgabenfeld jugendverbandlicher Arbeit dar.
Unsere Maßnahmen fördern neben dem Hauptanliegen einer erholsamen, erlebnisreichen und aktiven Feriengestaltung auch das Verständnis und die Verantwortung für Heimat, Natur und Umwelt, fördern soziales Lernen und soziale Verhaltensweisen und tragen zur Entfaltung von Kreativität und den Abbau von Gewaltpotenzial bei.
Nicht Konsumieren einer lückenlos geplanten Freizeit, sondern Mitbestimmung und Mitgestaltung bei der Programmplanung und Durchführung ist das Ziel. Damit erfüllen die Kinder- und Jugendfreizeiten eine wichtige Entwicklungsaufgabe hinsichtlich der Stärkung ihres Selbstwertgefühls und der Ausprägung von Selbstbewusstsein.