1. März 2022

Erleichterte Corona-Regelungen für den organisierten Sport ab 01.03.2022

Seit heute gilt eine neue Thüringer Verordnung, die einige Erleichterungen für den organisierten Sportbetrieb mit sich bringt.

Was gilt vom 1. bis 19. März 2022 im Thüringer Sport?

Basisstufe

Sporttreibende

  • 3G in geschlossenen Räumen
  • im Außenbereich kein Nachweis erforderlich

Zuschauerinnen und Zuschauer

  • innen: max. 6.000 bzw. 60 % der Kapazität (bis 500 3G, >500 2G+)
  • außen: max. 25.000 bzw. 75 % der Kapazität (bis 500 Maskenpflicht, >500 2G)

 

Infektionsstufe

Sporttreibende

  • 2G in geschlossenen Räumen (Ausnahme: 3G für Kinder und Jugendliche bis 18 und Profi- und Kadersportler*innen)
  • im Außenbereich kein Nachweis erforderlich

Zuschauerinnen und Zuschauer

  • innen: max. 6.000 bzw. 40 % der Kapazität (bis 500 2G, >500 2G+)
  • außen: max. 25.000 bzw. 60 % der Kapazität (bis 500 3G, >500 2G)

 

Der Landkreis Gotha befindet sich aktuell in der Basisstufe, sodass die entsprechenden Regelungen gelten. Um tagesaktuell auf dem Stand zu sein, könnt ihr Euch über folgenden Link informieren: https://www.tmasgff.de/infektionslage

Zum 1. März ist eine Neufassung der Thüringer Infektionsschutz-Verordnung in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 19. März 2022. Im Rahmen der Umsetzung wird das bestehende Thüringer Ampelsystem auf ein 2-Stufen-System reduziert – Basisstufe und eine Infektionsstufe. Die Infektionsstufe tritt folgendermaßen in Kraft: Beträgt in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Schutzwert (Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz) 12,0 und der Belastungswert (Auslastung der Intensivbetten in Thüringen) 12,0 Prozent oder mehr, gelten ergänzend und vorrangig ab dem übernächsten Tag nach Bekanntgabe der Überschreitung der maßgeblichen Schwellenwerte in diesem Landkreis oder in dieser kreisfreien Stadt die besonderen Schutzmaßnahmen und Beschränkungen.

Auch für den organisierten Sport haben sich nun Erleichterungen ergeben. Dieser wird nun ebenfalls in der allgemeinen Maßnahmenverordnung und nicht mehr separat über das Thüringer Sportministerium geregelt. So ist nach vielen Monaten der Einschränkung Sport im Freien wieder fast im Normalbetrieb möglich. Außer dem Vorhalten eines Infektionsschutzkonzeptes ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb ohne Einschränkungen möglich. Für Zuschauer gelten noch Zugangsregelungen (wie für alle Veranstaltungen).

Übersicht_ab 01.03.2022