28. September 2022

Abgabe neuer oder verlängerter Lizenzen – Frist: 31.10.2022

Auch wenn noch etwas Zeit bis dahin vergeht, nach der Bestandsmeldung ist vor der Bestandsmeldung und damit steht ihr ggf. auch vor der neuen Antragstellung für die LSB-Sportförderung 2023.

Bitte arbeitet mir schnellstmöglich Lizenzverlängerungen oder Neu-Ausstellungen zu, damit ich diese prüfen und im Anschluss an den LSB zur Einpflege in das Vereinsportal weiterleiten kann. Das reicht wie gehabt auch per E-Mail. Denkt bitte an die Übermittlung der vollständigen Lizenz. Wenn diese also zweiseitig ist, dann benötige ich bitte auch beide Seiten.

Die Abgabefrist endet am Montag, dem 31.10.2022.

Des Weiteren nachfolgend noch die Information, welche Lizenzen mit entsprechenden Gültigkeitsdatum bei der LSB-Sportförderung 2023 berücksichtigt werden und welche nicht mehr förderfähig sind:

  • förderfähig sind alle Lizenzen ab dem Gültigkeitsdatum 01.01.2022
  • nicht förderfähig sind Lizenzen mit dem Ablaufdatum 31.12.2021 und davor

Beispiel 1: Lizenzgültigkeit bis 30.06.2022 –> förderfähig

Beispiel 2: Lizenzgültigkeit bis 01.01.2022 –> förderfähig

Beispiel 3: Lizenzgültigkeit bis 30.06.2021 –> nicht förderfähig

Beispiel 4: Lizenzgültigkeit bis 31.12.2021 –> nicht förderfähig

Für Fragen dazu stehe ich Euch sehr gerne zur Verfügung.