Förderung Landessportbund Thüringen (LSB)

Zweck: Zuwendung für Ausgaben der Vereinsarbeit (z. B. Aufwandsentschädigung und Honorare nebenberuflich tätiger ÜL*innen/ Trainer*innen, für Wettkampf- und Trainingsbetrieb, für die Anschaffung von Sportgeräten, …)
Höhe: 185 € je Trainer-Lizenz, 60 € je angefangene 10 Kinder & Jugendliche
Frist: 15.02. (im Rahmen der Bestandsmeldung)

Zweck: Unterstützung von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen mit überregionaler bzw. besonderer sportlicher Bedeutung insbesondere im Nachwuchsbereich mit leistungssportlicher Ausrichtung
Höhe: anhängig vom Vorhaben
Frist: Einreichung des Antrags mit Kosten- und Finanzierungsplan möglichst zwei Monate vor Veranstaltung

Zweck: Sportvereine, die mit einem Kindergarten/einer Schule kooperieren, können Honorar- & Sachkosten gefördert bekommen
Höhe: 300 € jährlich für jede Kooperation mit Kindergärten, Grund-, Gemeinschafts-, Gesamtschulen, Förderzentren, 
150 € jährlich für jede Kooperation mit Regelschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen
Frist: Anträge zwischen Schuljahresbeginn und 15.12. über „www.unser-sportverein.net“ stellen
Bemerkungen: Kinder und Schüler*innen sind über die Unfallkasse Thüringen gesetzlich unfallversichert

Zweck: (energetische) Sanierung, Modernisierung, (Ersatz) Neu- und Erweiterungsbauten von vereinseigenen Sportstätten
Höhe: bis zu 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
Frist: 01.08. (für Projekte im Folgejahr)
Bemerkungen: mind. 10 % finanzielle Eigenbeteiligung des Vereins

Zweck: regelmäßige Sportangebote für Menschen mit Migrationshintergrund (z.B. für Honorare, Sportmaterial, Bekleidung, Fahrtkosten)
Höhe: max. 1.000 € pro Jahr und Abteilung
Frist: der KSB informiert alle Vereine per E-Mail

Zweck: Verankerung des Themas Integration in den Strukturen des organisierten Sports
Höhe: max. 1.500 € pro Jahr
Bemerkung: direkt bei Mitarbeiter*innen des Programms Integration durch Sport melden und Beratungstermin mit Verein vereinbaren

Förderung Landkreis Gotha

Zweck: Neubauten, Ersatzneubauten, Erweiterungsbauten, Aus- und Umbauten, Sanierung und Modernisierung von Außensportanlagen, überdachten Sportanlagen und Funktionsgebäude.
Höhe: max. 33 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 12.000 €)
Frist: bis 31.03. des laufenden Jahres

Zweck: jährliche pauschale Förderung pro Mitglied bis 18 Jahre. Berechnungsgrundlage hierfür bildet die aktuelle Bestandserhebung der Vereine an den Landessportbund Thüringen e.V.
Höhe: 3 € pro Mitglied bis 18 Jahre
Frist: formlos bis 31.03. des laufenden Jahres

Zweck: Ziel der Förderung ist es, die Vereine darin zu unterstützen, talentierte Nachwuchssportler zu sichten und optimal auszubilden. Gefördert werden kann Übungsleitertätigkeit und die Durchführung von Trainingslagern.
Höhe: Die ehrenamtliche Tätigkeit von Übungsleitern/Trainern, welche Kinder- und Jugendliche trainieren kann bis zu 1,50 €/Std. (maximal 3 Std. in der Woche; 46 Wochen/Jahr) bezuschusst werden; Die vom Landessportbund Thüringen e.V. ernannten Landesleistungsstützpunkte und Talentleistungszentren können einen Zuschuss von maximal 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Durchführung eines Trainingslagers erhalten.
Frist: bis 31.03. des laufenden Jahres formloser schriftlicher Antrag

Zweck: Mit der Zuwendung will der Landkreis den Vereinen eine wirksame finanzielle Hilfe zur Abdeckung der entstehenden Kosten gewähren.
Der Landkreis kann Zuschüsse gewähren für: Thüringer Meisterschaften, Regionale Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften und Pokalrunden auf gleicher Ebene. Die Meisterschaften und Pokalrunden müssen von einem dem Landessportbund Thüringen e.V. oder dem Deutschen Olympischen Sportbund angehörenden Sportfachverband ausgerichtet werden. Bei Runden-Wettkämpfen ist die Abrechnung einer Wettkampffahrt im Spieljahr möglich.
Höhe: 1/3 der nachgewiesenen Start- und Meldegelder (Schiedsrichterkosten ausgenommen); ein Fahrtkostenzuschuss von 0,05 € je Person und Fahrtkilometer für die Strecke Gotha – Veranstaltungsort und zurück (diese gelten für die jeweils kürzeste Verbindung entsprechend dem Fernstraßen- und Bahnnetz der Bundesrepublik Deutschland); 5,00 € für jede notwendige Übernachtung (wird nur gewährt, wenn der Veranstaltungsort weiter als 200 km vom Heimatort des Teilnehmers entfernt liegt)
Frist: Vor Durchführung des Wettkampfes ist die Mitteilung über die Meisterschaftsteilnahme in schriftlicher Form anzumelden

Zweck: Das Ziel der Förderung besteht darin, Vereine und Kreisfachverbände bei der Durchführung von Freizeitsportveranstaltungen zu unterstützen. Förderungswürdig sind vereinsübergreifende Veranstaltungen, wie u.a. Lauftreffs, Familiensporttage, Deutsches Sportabzeichen, Seniorensport und volkssportliche Spielveranstaltungen
Höhe: max. 50 % der Gesamtkosten, max. 150 € je Veranstaltung
Frist: 14 Tage vor Veranstaltung

Zweck: Der Landkreis Gotha unterstützt Sportvereine bei der Durchführung von sportlichen Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung. Zuschussfähige Veranstaltungen sind: Thüringer Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften und Internationale Wettkämpfe
Höhe: Thüringer Meisterschaften max. 500 €, Deutsche Meisterschaften max. 1.000 €, Internationale Wettkämpfe max. 1.500 €
Frist: bis 6 Wochen vor Veranstaltung

Zweck: Gefördert wird die Beschaffung von Sportgeräten, die außerhalb des Schulsportes genutzt werden. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die Sportvereine alle sonstigen Förderungsmöglichkeiten ausnutzen sowie angemessene Eigenleistungen (mindestens 1/3 der Gesamtkosten) erbringen und wenn die Gesamtfinanzierung gesichert und ein objektiver Bedarf vorhanden ist.
Höhe: Gefördert werden nur Geräte, deren Einzelbeschaffungspreis mindestens 100 € beträgt, oder Kleinsportgeräte im Set, die im Gesamtpreis mindestens 100 € betragen. Der Zuschuss kann 50 % bzw. maximal 5.000 € der förderfähigen Kosten betragen.
Frist: bis 31.03. des laufenden Jahres

Zweck: Der Landkreis kann Vereinen aus Anlass eines durch 25 teilbaren Jubiläums eine einmalige Zuwendung gewähren.
Höhe:
bis zu 10 Mitglieder – 50,00 €
11 bis 20 Mitglieder – 100,00 €
21 bis 30 Mitglieder – 150,00 €
31 bis 40 Mitglieder – 200,00 €
41 bis 50 Mitglieder – 250,00 €
51 bis 60 Mitglieder – 300,00 €
61 bis 70 Mitglieder – 350,00 €
71 bis 80 Mitglieder – 400,00 €
81 bis 90 Mitglieder – 450,00 €
91 bis 100 Mitglieder – 500,00 €
101 bis 500 Mitglieder – 750,00 €
501 bis 1.000 Mitglieder – 1.000,00 €
1.001 bis 2.000 Mitglieder – 1.250,00 €
über 2.000 Mitglieder – 1.500,00 €
Frist: formloser schriftlicher Antrag bis 4 Wochen vor Jubiläumsveranstaltung

Förderung Stadt Gotha

Zweck: Den Sportvereinen mit Sitz in der Stadt Gotha können auf Antrag als pauschale Förderung für Vereinsmitglieder bis zum 26. Lebensjahr Zuschüsse gewährt werden. Grundlage der Bezuschussung ist die Vorlage der Bestandserhebung per 01.01. des laufenden Kalenderjahres an den Landessportbund Thüringen e.V..
Höhe: 5,00 € pro Mitglied bis zum 26. Lebensjahr
Frist: formloser Antrag

Zweck: Den Sportvereinen mit Sitz in der Stadt Gotha können auf Antrag als pauschale Förderung für Vereinsmitglieder ab dem 26. Lebensjahr Zuschüsse gewährt werden. Grundlage der Bezuschussung ist die Vorlage der Bestandserhebung per 01.01. des laufenden Kalenderjahres an den Landessportbund Thüringen e.V.
Höhe: 2,00 € pro Mitglied ab dem 26. Lebensjahr
Frist: formloser Antrag

Zweck: Die Stadt Gotha unterstützt die Sportvereine mit Sitz in Gotha bei der Durchführung und Teilnahme an Meisterschaften. Dies beinhaltet: den saisonalen Punktspielbetrieb in allen Klassen und Ligen, die Teilnahme oder Ausrichtung von regionalen Meisterschaften, die Teilnahme oder die Ausrichtung von überregionalen Meisterschaften und die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen.
Höhe: Fahrtkosten – 0,15 € pro Fahrkilometer Gotha-Wettkampfort-Gotha für die kürzeste Strecke, unabhängig von der tatsächlichen Wahl des
Verkehrsmittels. Dabei wird davon ausgegangen, dass bis zu 4 Personen ein Verkehrsmittel (z. B. PKW) nutzen und den Zuschuss gemeinsam erhalten. Ausnahmen sind zu begründen. Bei Flugreisen werden bis 25 % der Reisekosten erstattet.
Kosten für Übernachtung – maximal bis zu 5,00 € pro Sportler, wenn der Wettkampfort mehr als 200 km von Gotha entfernt ist und eine kostenpflichtige Übernachtung stattfindet; wobei für 10 Sportler ein Betreuer angerechnet wird.
Start- und Meldegelder – bis maximal 1/3 der Gesamtaufwendung
Sachkosten in Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung – nur wenn der Sportverein mit Sitz in Gotha der Ausrichter der Meisterschaft ist, bis maximal 1/3 der Gesamtaufwendung
Frist: bis 2 Monate vor Veranstaltung

Zweck/Höhe: Die Stadtverwaltung Gotha kann auf Antrag Trainingslager für Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre mit 5,00 € pro Tag und Teilnehmer fördern. Für 10 Teilnehmer wird ein Betreuer angerechnet. Den Zuschuss erhalten nur die Sportvereine, die ihren Sitz in Gotha haben.
Frist: bis 2 Monate vor Trainingslager

Zweck: Die Stadt Gotha unterstützt die Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern für den Kinder- und Jugendbereich durch den Landessportbund oder die dem Landessportbund angeschlossenen Sportfachverbände, um eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Anleitung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen in den Vereinen zu sichern.
Höhe: max. 50 % der Lehrgangsgebühren pro teilnehmendem Übungsleiter
Frist: ganzjährig

Zweck: Die Stadt Gotha unterstützt die Tätigkeit ehrenamtlicher Trainer und Übungsleiter im Kinder- und Jugendbereich in den Gothaer Sportvereinen. Der Zuschuss richtet sich nach der Zahl der Mitglieder bis 26 Jahre im Sportverein, entsprechend der Bestandserhebung zum 01.01. des laufenden Jahres.
Höhe: bis zu 50,00 € pro Übungsleiter pro Jahr; anerkannt wird jeweils ein Übungsleiter für 15 Kinder bzw. Jugendliche unter 26 Jahre
Frist: formloser schriftlicher Antrag

Zweck: Für die Neuanschaffung langlebiger Sportgeräte und Ausstattungen, die dem Vereinssport zuzuordnen sind.
Höhe: max. 1/3 der Gesamtkosten

Zweck: Sportvereine, die ihren Sitz mindestens 10 Jahre in der Stadt Gotha haben und die Fördervoraussetzungen erfüllen, können für Vereinsjubiläen einen einmaligen Zuschuss erhalten. Der Zuschuss wird erstmals bei 10 jähriger Vereinsgründung und weiter alle 5 Jahre gewährt.
Höhe:
bis 50 Mitglieder – 100,00 €
51 bis 100 Mitglieder – 200,00 €
101 bis 200 Mitglieder – 300,00 €
201 bis 300 Mitglieder – 400,00 €
301 bis 400 Mitglieder – 500,00 €
401 bis 500 Mitglieder – 600,00 €
501 bis 600 Mitglieder – 700,00 €
601 bis 700 Mitglieder – 800,00 €
701 bis 800 Mitglieder – 900,00 €
801 bis 900 Mitglieder – 1.000,00 €
901 bis 1000 Mitglieder – 1.100,00 €
1001 bis 2000 Mitglieder – 1.500,00 €
Frist: bis 2 Monate vor Jubiläumsveranstaltung formloser schriftlicher Antrag

Förderung Kreissportbund Gotha (KSB)

Zweck: Unterstützung, Ehrung und Förderung der ehrenamtlich tätigen Übungsleiter und Vorstände
Höhe: max. 500 € pro Verein
Frist: 30.09.

Förderung Kreissportjugend Gotha (KSJ)

Zweck: Organisierte Vereinsfeste, Veranstaltungen und Aktionen für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche. Eine ausschließlich sportliche Betätigung sollte nicht im Fokus der Veranstaltung stehen.
Höhe: bis zu 150 €
Frist: formloser Antrag

Zweck: Organisierte Freizeitveranstaltungen an aufeinanderfolgenden Tagen ohne Übernachtungen mit nicht überwiegend sportlichem Charakter
Höhe: bis zu 250 €
Frist: 6 Wochen vor Maßnahmebeginn

Zweck: Fahrten, Freizeiten oder Aufenthalte von Kinder- und Jugendgruppen, die in Zelten, Hütten, Jugendherbergen oder anderen Jugendhäusern mit Übernachtung stattfinden. Ziel dieser Veranstaltungen soll die Erholung von alltäglicher Belastung und eine aktive Freizeitgestaltung sein. Sie dürfen nicht überwiegend sportlichen Charakter tragen.
Höhe: bis zu 400 €
Frist: 6 Wochen vor Maßnahmebeginn

Weitere Fördermittel

Zweck: Die Projektideen sollen sich in einem der Handlungsfelder bzw. Leitprojekte der neuen Regionalen Entwicklungsstrategie wiederfinden (u.a. „Lebensqualität“)
Höhe: Groß- und Kleinprojekte möglich
Frist: 15.03.

Zweck: Kleines Geld für große Wirkung. Mit dem Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen dabei, Nachwuchs für Engagement zu gewinnen. Damit sollen die Strukturen für Engagement und Ehrenamt gestärkt werden.
Höhe: bis zu 1.500 €
Frist: Anträge können jederzeit gestellt werden

Zweck: Ab sofort können Engagierte eine finanzielle Förderung in Höhe von 500 Euro für eine Bildungsaktion zu globalen Themen beantragen. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Gruppen und Initiativen ohne eigene Rechtsform, die eine Aktion zu den 17 Nachhaltigkeitszielen umsetzen wollen.
Höhe: bis zu 500 €
Frist: bis Oktober 2026 möglich

Stiftungen & Projekte

Zweck: verschiedene Schwerpunkte

Zweck: Auszeichnung für das gesellschaftliche Engagement von Sportvereinen, Preisgelder in mehreren Ausscheidungsrunden

Zweck: Lotto-Mittel können bei jedem Ministerium, der Staatskanzlei und beim Ministerpräsidenten in Thüringen beantragt werden, da sie jeweils eine jährliche Ausgabenermächtigung erhalten und so eigenständig Förderungen aus den Überschüssen der Staatslotterien vergeben können.

Zweck: Projekte für Kinder und Jugendliche in den Bereichen Kinderpolitik, Medienkompetenz, Kinderkultur und Spielraum. Hinzu kommen Sonderfonds, zum Beispiel für die Umgestaltung von Schulhöfen oder gesunde Ernährung.

Zweck: Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt